Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter (Virionfilms) und dessen Auftraggebern über die Erstellung von Imagefilmen, fotografischen Leistungen, Bewegtbildproduktionen, Social‒Media‒Betreuung, Content‒Produktion sowie Webdesign‒ und Webentwicklungsleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Die Leistungen richten sich primär an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§2 Vertragsschluss (1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. (2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots oder durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. (3) Leistungsumfang und Projektinhalte ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem vereinbarten Leistungspaket.
§3 Leistungsumfang (1) Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Leistungen: • Konzeption und Produktion von Image‒ und Werbefilmen • Fotoproduktionen • Social‒Media‒Betreuung (Planung, Content‒Erstellung, Posting, Community Management) • Webdesign und Webentwicklung (Konzeption, Design, technische Umsetzung, Pflege) • Strategische Marken‒ und Werbeberatung • Postproduktion (Schnitt, Colorgrading, Retusche etc.) (2) Kreative Entscheidungen (z. B. Bildstil, Schnitt, Dramaturgie, Designsprache, Seitenstruktur) liegen im professionellen Ermessen des Anbieters, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. (3) Änderungswünsche nach Projektfreigaben – einschließlich freigegebener Social‒Media‒Inhalte oder abgenommener Webdesign‒Entwürfe – gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet. (4) Bei Social‒Media‒Paketen ist der monatliche Leistungsumfang (Anzahl Beiträge, Formate, Kanäle) im jeweiligen Angebot definiert. Nicht abgerufene Leistungen verfallen am Monatsende, sofern nichts anderes vereinbart. (5) Webdesign‒Leistungen umfassen ausschließlich die im Angebot definierten Seiten, Funktionen und Revisionsrunden. Zusätzliche Unterseiten, Plugins oder Integrationen sind kostenpflichtig.
§4 Vergütung & Zahlungsbedingungen (1) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. (2) Sofern nicht anders vereinbart, gilt für Projektleistungen (Video, Foto, Web): • 50 % Anzahlung bei Beauftragung • 50 % nach Fertigstellung vor Auslieferung (3) Social‒Media‒Betreuung wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die erste Rechnung ist bei Beauftragung fällig. (4) Zusatzleistungen, Mehraufwand oder nachträgliche Änderungen werden gesondert berechnet. (5) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig. (6) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, laufende Leistungen (insbesondere Posting, Webpflege) bis zum Ausgleich der offenen Rechnung auszusetzen.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen, Freigaben, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere: • Zugangsdaten für CMS, Social‒Media‒Konten und Hosting (bei Web‒ und Social‒Media‒Projekten) • Markenassets, Texte, Bildmaterial und inhaltliche Vorgaben • Freigaben innerhalb vereinbarter Fristen (2) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Liefer‒ und Veröffentlichungsfristen entsprechend. Mehraufwand durch Wartezeiten kann berechnet werden. (3) Der Auftraggeber versichert, dass bereitgestellte Inhalte (z. B. Logos, Musik, Markenmaterial, Texte) frei von Rechten Dritter sind oder er über die notwendigen Nutzungsrechte verfügt. (4) Bei Social‒Media‒Betreuung gibt der Auftraggeber Inhalte innerhalb von 48 Stunden frei. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt der Inhalt als genehmigt und wird planmäßig veröffentlicht.
§6 Urheberrecht (1) Sämtliche erstellten Werke – einschließlich Videoproduktionen, Fotografien, Texte, Grafiken und Webdesign‒Entwürfe – unterliegen dem Urheberrecht. (2) Der Anbieter bleibt Urheber aller erstellten Inhalte. Die Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich im Rahmen von §7. (3) Quellcode, Designdateien (z. B. Figma, Adobe XD) und Rohmaterialien verbleiben beim Anbieter, sofern nicht ausdrücklich eine Herausgabe vereinbart und vergütet wurde.
§7 Nutzungsrechte (1) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang. (2) Die Nutzung ist beschränkt auf: • den vereinbarten Zweck • die vereinbarten Kanäle • die vereinbarte Laufzeit • das vereinbarte geografische Gebiet (3) Jede weitergehende Nutzung (z. B. internationale Kampagnen, TV, Paid Ads, Drittverwertung, zeitlich unbegrenzte Nutzung) bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. (4) Rohmaterial und Quelldaten (Videodateien, Design‒Quelldateien, Datenbanken) werden nicht herausgegeben, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. (5) Webdesign: Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das Nutzungsrecht an der fertig ausgelieferten Website. Wiederverwendbare Templates, Frameworks oder Codebausteine des Anbieters bleiben dessen geistiges Eigentum. §8 Referenznutzung Der Anbieter ist berechtigt, die erstellten Werke – einschließlich Screenshots von Websites, Social‒Media‒Content und Videoproduktionen – zur Eigenwerbung (Website, Social Media, Portfolio, Präsentationen) zu verwenden, sofern dem keine schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung entgegensteht.
§9 Abnahme (1) Nach Fertigstellung erhält der Auftraggeber das Werk zur Prüfung. (2) Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine schriftliche Mängelanzeige, gilt das Werk als abgenommen. Bei Webprojekten gilt dies nach Bereitstellung einer Staging‒/Testumgebung. (3) Unwesentliche Abweichungen gelten nicht als Mangel. (4) Nach Abnahme veröffentlichte Websites oder gestartete Social‒Media‒Kampagnen gelten als abgenommen. Nachträgliche inhaltliche Änderungen sind kostenpflichtig.
§10 Laufzeit & Kündigung (Social Media & laufende Betreuung) (1) Social‒Media‒Betreuungs‒ und Pflegeverträge laufen auf unbestimmte Zeit und sind mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündbar, erstmals nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten. (2) Die Kündigung bedarf der Schriftform. (3) Bis zum Ende der Vertragslaufzeit bleibt die monatliche Vergütung fällig, auch wenn keine neuen Inhalte mehr angefordert werden.
§11 Stornierung / Ausfallhonorar Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare: • bis 14 Tage vor Produktion: 30 % • bis 7 Tage vor Produktion: 50 % • unter 48 Stunden: 80 % Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. Location, Crew, Lizenzen, gebuchte Werbebudgets) sind vollständig zu erstatten.
§12 Haftung (1) Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (2) Für entgangenen Gewinn, Datenverluste oder mittelbare Schäden wird keine Haftung übernommen. (3) Technische Ausfälle, Serverprobleme oder Einschränkungen durch Plattformanbieter (z. B. Meta, Google, CMS‒Anbieter) begründen keinen Schadensersatzanspruch. (4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Ergebnisse von Social‒Media‒Kampagnen (z. B. Reichweite, Follower, Conversions), da diese von externen Faktoren abhängen. (5) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen (z. B. DSGVO‒konforme Cookie‒Banner, Impressumspflicht) auf der eigenen Website selbst verantwortlich. Der Anbieter unterstützt technisch, übernimmt jedoch keine rechtliche Haftung.
§13 Vertraulichkeit Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen – einschließlich Strategie, Kundendaten, Zugangsdaten und interne Abläufe – nicht an Dritte weiterzugeben und nur zweckgebunden zu verwenden.
§14 Schlussbestimmungen (1) Es gilt deutsches Recht. (2) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters (München), sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§2 Vertragsschluss (1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. (2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots oder durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. (3) Leistungsumfang und Projektinhalte ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem vereinbarten Leistungspaket.
§3 Leistungsumfang (1) Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Leistungen: • Konzeption und Produktion von Image‒ und Werbefilmen • Fotoproduktionen • Social‒Media‒Betreuung (Planung, Content‒Erstellung, Posting, Community Management) • Webdesign und Webentwicklung (Konzeption, Design, technische Umsetzung, Pflege) • Strategische Marken‒ und Werbeberatung • Postproduktion (Schnitt, Colorgrading, Retusche etc.) (2) Kreative Entscheidungen (z. B. Bildstil, Schnitt, Dramaturgie, Designsprache, Seitenstruktur) liegen im professionellen Ermessen des Anbieters, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. (3) Änderungswünsche nach Projektfreigaben – einschließlich freigegebener Social‒Media‒Inhalte oder abgenommener Webdesign‒Entwürfe – gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet. (4) Bei Social‒Media‒Paketen ist der monatliche Leistungsumfang (Anzahl Beiträge, Formate, Kanäle) im jeweiligen Angebot definiert. Nicht abgerufene Leistungen verfallen am Monatsende, sofern nichts anderes vereinbart. (5) Webdesign‒Leistungen umfassen ausschließlich die im Angebot definierten Seiten, Funktionen und Revisionsrunden. Zusätzliche Unterseiten, Plugins oder Integrationen sind kostenpflichtig.
§4 Vergütung & Zahlungsbedingungen (1) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. (2) Sofern nicht anders vereinbart, gilt für Projektleistungen (Video, Foto, Web): • 50 % Anzahlung bei Beauftragung • 50 % nach Fertigstellung vor Auslieferung (3) Social‒Media‒Betreuung wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die erste Rechnung ist bei Beauftragung fällig. (4) Zusatzleistungen, Mehraufwand oder nachträgliche Änderungen werden gesondert berechnet. (5) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig. (6) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, laufende Leistungen (insbesondere Posting, Webpflege) bis zum Ausgleich der offenen Rechnung auszusetzen.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen, Freigaben, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere: • Zugangsdaten für CMS, Social‒Media‒Konten und Hosting (bei Web‒ und Social‒Media‒Projekten) • Markenassets, Texte, Bildmaterial und inhaltliche Vorgaben • Freigaben innerhalb vereinbarter Fristen (2) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Liefer‒ und Veröffentlichungsfristen entsprechend. Mehraufwand durch Wartezeiten kann berechnet werden. (3) Der Auftraggeber versichert, dass bereitgestellte Inhalte (z. B. Logos, Musik, Markenmaterial, Texte) frei von Rechten Dritter sind oder er über die notwendigen Nutzungsrechte verfügt. (4) Bei Social‒Media‒Betreuung gibt der Auftraggeber Inhalte innerhalb von 48 Stunden frei. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt der Inhalt als genehmigt und wird planmäßig veröffentlicht.
§6 Urheberrecht (1) Sämtliche erstellten Werke – einschließlich Videoproduktionen, Fotografien, Texte, Grafiken und Webdesign‒Entwürfe – unterliegen dem Urheberrecht. (2) Der Anbieter bleibt Urheber aller erstellten Inhalte. Die Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich im Rahmen von §7. (3) Quellcode, Designdateien (z. B. Figma, Adobe XD) und Rohmaterialien verbleiben beim Anbieter, sofern nicht ausdrücklich eine Herausgabe vereinbart und vergütet wurde.
§7 Nutzungsrechte (1) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang. (2) Die Nutzung ist beschränkt auf: • den vereinbarten Zweck • die vereinbarten Kanäle • die vereinbarte Laufzeit • das vereinbarte geografische Gebiet (3) Jede weitergehende Nutzung (z. B. internationale Kampagnen, TV, Paid Ads, Drittverwertung, zeitlich unbegrenzte Nutzung) bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. (4) Rohmaterial und Quelldaten (Videodateien, Design‒Quelldateien, Datenbanken) werden nicht herausgegeben, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. (5) Webdesign: Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das Nutzungsrecht an der fertig ausgelieferten Website. Wiederverwendbare Templates, Frameworks oder Codebausteine des Anbieters bleiben dessen geistiges Eigentum. §8 Referenznutzung Der Anbieter ist berechtigt, die erstellten Werke – einschließlich Screenshots von Websites, Social‒Media‒Content und Videoproduktionen – zur Eigenwerbung (Website, Social Media, Portfolio, Präsentationen) zu verwenden, sofern dem keine schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung entgegensteht.
§9 Abnahme (1) Nach Fertigstellung erhält der Auftraggeber das Werk zur Prüfung. (2) Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine schriftliche Mängelanzeige, gilt das Werk als abgenommen. Bei Webprojekten gilt dies nach Bereitstellung einer Staging‒/Testumgebung. (3) Unwesentliche Abweichungen gelten nicht als Mangel. (4) Nach Abnahme veröffentlichte Websites oder gestartete Social‒Media‒Kampagnen gelten als abgenommen. Nachträgliche inhaltliche Änderungen sind kostenpflichtig.
§10 Laufzeit & Kündigung (Social Media & laufende Betreuung) (1) Social‒Media‒Betreuungs‒ und Pflegeverträge laufen auf unbestimmte Zeit und sind mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündbar, erstmals nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten. (2) Die Kündigung bedarf der Schriftform. (3) Bis zum Ende der Vertragslaufzeit bleibt die monatliche Vergütung fällig, auch wenn keine neuen Inhalte mehr angefordert werden.
§11 Stornierung / Ausfallhonorar Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare: • bis 14 Tage vor Produktion: 30 % • bis 7 Tage vor Produktion: 50 % • unter 48 Stunden: 80 % Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. Location, Crew, Lizenzen, gebuchte Werbebudgets) sind vollständig zu erstatten.
§12 Haftung (1) Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (2) Für entgangenen Gewinn, Datenverluste oder mittelbare Schäden wird keine Haftung übernommen. (3) Technische Ausfälle, Serverprobleme oder Einschränkungen durch Plattformanbieter (z. B. Meta, Google, CMS‒Anbieter) begründen keinen Schadensersatzanspruch. (4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Ergebnisse von Social‒Media‒Kampagnen (z. B. Reichweite, Follower, Conversions), da diese von externen Faktoren abhängen. (5) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen (z. B. DSGVO‒konforme Cookie‒Banner, Impressumspflicht) auf der eigenen Website selbst verantwortlich. Der Anbieter unterstützt technisch, übernimmt jedoch keine rechtliche Haftung.
§13 Vertraulichkeit Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen – einschließlich Strategie, Kundendaten, Zugangsdaten und interne Abläufe – nicht an Dritte weiterzugeben und nur zweckgebunden zu verwenden.
§14 Schlussbestimmungen (1) Es gilt deutsches Recht. (2) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters (München), sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.